Rechtsprechung
OVG Saarland, 27.07.1989 - 1 R 200/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Hilfe zur Alterssicherung; Abwendung von Ausfallzeiten und des Verlustes von Rentenansprüchen; Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung; Relevanter Zeitpunkt; Befähigung zu einem Leben ohne Sozialhilfeleistungen; Deckung des notwendigen Lebensbedarfs; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 22.06.1978 - 5 C 32.77
Gesetzliche Rentenversicherung - Nachentrichtete freiwillige Beiträge - Übernahme …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Bremen, 01.11.1977 - II BA 71/76
Nachentrichtung von Beiträgen zur Rentenversicherung ; Gewährung von Hilfe zum …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 344/81
Zumutbarkeit der Unterhaltsverpflichtung im Hinblick auf eheliche Verfehlungen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 22.06.1978 - 5 C 31.77
Beiträge des Pflegebedürftigen - Übernahme von Aufwendungen - Alterssicherung der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 22.06.1978 - 5 C 17.77
Pflegetätigkeiten - Inkrafttreten des BSHG - Pflegefall - Pflegeperson
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- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2007 - L 8 SO 39/06
Anspruch auf Gewährung der Kosten für eine angemessene Alterssicherung; Volle …
In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wurde zum Teil die Annahme vertreten, dass eine Alterssicherung nur dann angemessen sei, wenn sie dazu führt, dass dem Hilfesuchenden ab Eintritt des Versicherungsfalles durch das ihm dann zustehende Altersruhegeld allein oder in Verbindung mit sonstigen Einnahmen jedenfalls Mittel in einer Höhe zur Verfügung stehen, die der Höhe des für ihn maßgeblichen Leistungssatzes der Sozialhilfe zuzüglich der um das Wohngeld verminderten Unterkunftskosten entsprechen und es so ermöglichten, unabhängig von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt zu leben (vgl OVG Saarland, Urteil vom 27. Juli 1989 - 1 R 200/87 - FEVS 42, 126; siehe auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 11. Dezember 2002 - 4 BS 284/01 - FEVS 54, 365; Bayerischer VGH, Urteil vom 2. Juli 2001 - 12 B 98.1650 - FEVS 53, 570; siehe auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. November 1995 - 6 S 971/93). - VGH Baden-Württemberg, 30.04.2002 - 14 S 2542/01
PKH: Vermögenseinsatz - zumutbare vorzeitige Verwertung einer Lebensversicherung
Dieser Umstand lässt aber nicht die Schlussfolgerung zu, dass die Alterssicherung des Klägers dereinst unzureichend sein werde; denn der Kläger ist erst 39 Jahre alt, so dass seine Versicherungsbiografie in keiner Weise als im wesentlichen abgeschlossen betrachtet werden kann; er hat vielmehr noch hinreichend Gelegenheit, weiterhin für sein Alter - auch unter Nutzung der Möglichkeiten, die ihm die nun ergriffene selbstständige Tätigkeit eröffnet - vorzusorgen; zwingende Gründe, die eine solche positive Prognose ( vgl. hierzu OVG Saarland, Urteil vom 27.07.1989 - 1 R 200/87 -, FEVS 42, 126 ) verböten, sind nicht erkennbar.